Allgemeine Geschäftsbedingungen

LS IT & MEDIA GmbH & Co. KG
Am Nüttermoorer Sieltief 27
26789 Leer
Deutschland

 

1      Geltungsbereich

2      Vertragsgegenstand

3      Lieferung, Leistungsdurchführung

4      Zahlungsbedingungen

5      Servicezeit, Zuschläge und Fahrtkosten

6      Bestellung

7      Nutzungsrechte

8      Mitwirkungspflichten des Kunden, Abnahme

9      Cloud Produkte

10     Change Request

11     Mangelhaftung

12     Haftung

13     Verschwiegenheit

14     Allgemeine Servicebedingungen

15     Monitoring

16     Update-Service

17     Fehlerbearbeitungen

18     Vorbeugende Supportmaßnahmen

19     Fernwartung

20     Telefon Hotline

21     Datenschutz

22     Vertragsbeendigung

23     Schlussbestimmungen

 

1            Geltungsbereich

1.1        Für sämtliche Geschäftsbeziehungen, auch zukünftige, zwischen der LS IT & Media GmbH & Co. KG, Am Nüttermoorer Sieltief 27, 26789 Leer (nachfolgend „LS IT & Media“ genannt) und dem Kunden, insbesondere für den Verkauf von Software und Hardware und für beauftragte Dienst- und/oder Mietleistungen sowie für die Erbringung von Pflegeleistungen und Werkleistungen durch LS IT & Media gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2        Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn LS IT & Media ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen hat, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.

1.3        Bei einem Vertragsschluss mit dem Kunden gelten die folgenden Regelungen in der nachfolgenden genannten Rangfolge:

  1. a) das Angebot mit den Leistungsbeschreibungen
  2. b) diese AGB

 

2            Vertragsgegenstand

2.1        LS IT & Media stellt diverse Leistungen zur Verfügung: Eine jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung findet der Kunde in seinem Angebot. Der genaue Umfang der Leistung wird gegebenenfalls im Rahmen einer weiteren Dokumentation oder eines Pflichtenheftes zwischen den Parteien vereinbart.

2.2        Der Quellcode (Source Code) von etwaiger überlassener Software ist nicht Teil der Vertragsgegenstände und wird nicht überlassen, es sei denn, dies ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart.

2.3        Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die lnstallationsanleitung können dem Kunden nach Wahl von LS IT & Media elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.

2.4        Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von (Re-) Exportrestriktionen. Dies kann insbesondere relevant sein bei Lieferungen hinsichtlich der USA und des Vereinigten Königreichs.

 

3            Lieferung, Leistungsdurchführung

3.1        Die Lieferung von Software erfolgt auf unterschiedlichen Wegen, z.B. via CD-ROM/DVD, zusammen mit anderer Hardware, online oder auf einem anderen Wege – je nach Vereinbarung.

3.2        Bei nicht ausdrücklicher Vereinbarung über die Installationsleistung erfolgt diese durch den Kunden.                                                     

3.3        Unabhängig davon, ob eine Lieferung von Waren durch LS IT & Media, durch den Kunden oder durch Dritte erfolgt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald mit der Lieferung begonnen wird oder der Kunde der Pflicht zur Abnahme der Ware nicht nachkommt.

3.4        Für die Dauer eines Annahmeverzuges des Kunden ist LS IT & Media berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. LS IT & Media kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch in Höhe von Euro 25,00. LS IT & Media ist berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind. Sofern sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, hat LS IT & Media das Recht, die Ware selbst zu verwerten, nachdem LS IT & Media dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Abholung gesetzt hat.

3.5        LS IT & Media behält sich das Eigentum an gelieferter Software und Hardware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Etwaig erteilte Nutzungsrechte können durch LS IT & Media nach vorheriger schriftlicher Mahnung und Hinweis darauf bei unberechtigter Zahlungsverweigerung des Kunden widerrufen werden. Der Kunde kann nachweisen, dass ihm ein Zurückbehaltungsrecht in dem jeweiligen Vertragsverhältnis zusteht.

3.6        Der Kunde wird von LS IT & Media erhaltene Programmreleases, Fehlerkorrekturen und Programmumgebungen installieren, sofern dies nicht als Leistung für LS IT & Media ausdrücklich vereinbart wurde.

3.7        Erbringt LS IT & Media über die ursprüngliche Vereinbarung vom Kunden beauftragte Leistungen (Beratungs-, Schulungs-, Unterstützungsleistungen etc.) werden diese gesondert vergütet. Ist zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, sind Zeitaufwände nach dem aktuell gültigen Stundensatz von LS IT & Media zu vergüten und Reisekosten werden nach Aufwand berechnet.

3.8        Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung in einem Zeitplan. Im Übrigen sind die von LS IT & Media genannten Termine „ca. –Termine“ und nur dann verbindlich, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde.

3.9        Der Kunde ist verpflichtet, LS IT & Media alle notwendigen Informationen und Materialien für die Durchführung des Vertrages zu übermitteln. Eine Verzögerung dieser Übermittlung durch den Kunden oder durch am Projekt vom Kunden einbezogener Drittfirmen zieht auch eine entsprechende Verzögerung des Liefertermins nach sich.

3.10      Für die Dauer etwaiger Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen, Programmen oder Programmteilen etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet.

3.11      Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so ist LS IT & Media berechtigt, eine etwaige verbindlich vereinbarte Lieferzeit im eigenen Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden entsprechend zu verlängern.

3.12      Bei Lieferungsverzug ist der Kunde in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

3.13      Verzögert sich die Abnahme von Leistungen oder Produkten oder deren Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, ist LS IT & Media berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist, nach seiner Wahl sofortige Vergütungszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadenersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. LS IT & Media muss hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen.

3.14      Im Fall des vorstehend geregelten Schadenersatzverlangens beträgt der zu leistende Schadenersatz 20 % des Nettolieferpreises bei Kaufverträgen oder 20 % der vereinbarten Nettovergütung bei Leistungsverträgen. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nichtanfalles eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

3.15      Im Fall weiterer vertraglicher Vereinbarung ist Ort der Leistungserbringung der Sitz von LS IT & Media.

3.16      Für die Verwertung der von IT-Systemen des Kunden kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse bleibt allein der Kunde verantwortlich.

3.17      Der Kunde darf die zur Verfügung gestellten Leistungen von LS IT & Media zu gewerblichen Zwecken Dritten nicht zur Nutzung überlassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich gestattet.

 

4            Zahlungsbedingungen

4.1        Alle Preise sind in EUR und gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und etwaiger Zölle.                                                  

4.2        Eine Abrechnung erfolgt grundsätzlich zum Stundensatz nach tatsächlichem Aufwand, sofern keine anderweitige Vereinbarung über Pauschalen oder Flatrates besteht. Die Abrechnung erfolgt im 10min-Takt.

4.3        Die Vergütung nach Aufwand ist jeweils zum Abschluss der jeweiligen Leistung fällig, sofern die Parteien nicht etwas anderes (z.B. im Angebot von LS IT & Media) vereinbart haben.

4.4        Ist zwischen den Parteien eine monatliche Abrechnung vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zum Beginn des Monats, sofern die Parteien nicht etwas anderes (z.B. im Angebot von LS IT & Media) vereinbart haben.

4.5        Bei pauschaler Vergütung kann LS IT & Media die Zahlung im Voraus berechnen.       

4.6        Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Vergütungen sofort, spätestens aber nach 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. LS IT & Media ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen.

4.7        Die Rechnungsversendung erfolgt grundsätzlich per E-Mail.

4.8        Sofern der Kunde einen Vertrag ohne Verschulden von LS IT & Media abbricht, ist LS IT & Media bei nicht mehr erfolgter Leistung berechtigt, 80% der noch verbleibenden vertraglichen Vergütung abzurechnen. Sollte sich die Vergütung nach letztem Vertragsstand erhöht haben, bezieht sich die Abrechnung auf diese neue Vergütungssumme. 

Bei Dauerschuldverhältnissen gilt die verbleibende Vergütung bis zum Zeitpunkt der nächsten ordnungsgemäßen (zum nächstmöglichen Kündigungstermin) Beendigung des Vertrages.

4.9        Bei Zahlungsverzug des Kunden ist LS IT & Media berechtigt, die Leistungen oder auch einzelne vom Kunden beauftragte Optionen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütungen zu zahlen. Kommt der Kunde mit der Bezahlung für mehr als 60 Tage in Verzug, kann LS IT & Media das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.

4.10      LS IT & Media ist berechtigt, die Vergütung einseitig im Falle der Erhöhung von Materialherstellungskosten und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen und/oder Währungsschwankungen und/oder Zolländerung und/oder Frachtsätzen und/oder öffentlichen Abgaben entsprechend zu erhöhen, wenn diese die Beschaffungskosten oder Kosten der vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen und wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Wochen liegen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung aufgehoben wird.

4.11      Liegt der neue Preis aufgrund des vorgenannten Preisanpassungsrechts 20 % oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist der Kunde zur Kündigung von noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Er kann dieses Recht jedoch nur innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.

4.12      Der Kunde kann mit LS IT & Media Dienstleistungskontingente vereinbaren. Bei fehlender Inanspruchnahme des Kunden der Kontingente verfallen die vereinbarten und nicht genutzten Stunden mit Ablauf des jeweiligen Kontingentszeitraumes. Eine Vergütungspflicht bleibt bestehen.

 

5            Servicezeit, Zuschläge und Fahrtkosten

5.1        Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen, ist die Servicezeit von LS IT & Media für alle Leistungen: montags bis donnerstags von 8:00 – 13:00 Uhr und von 14:00 – 17:00 Uhr und freitags von 8:00 – 14:00 Uhr.

5.2        Etwaige weitere Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand und vorheriger Vereinbarung berechnet.

 

6            Bestellung

6.1        LS IT & Media verpflichtet sich, nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrages weitere für das Vertragsverhältnis geltende Bedingungen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

6.2        Der Kunde hat die Möglichkeit, verschiedene Module und Optionen bei LS IT & Media zu beauftragen. LS IT & Media darf davon ausgehen, dass Beauftragungen und Bestellungen durch Mitarbeiter des Kunden von diesem autorisiert wurden, wenn der jeweilige Mitarbeiter üblicherweise im angemessenen Rahmen Support- und Teilleistungen abruft.

6.3        Sofern die Bestellung über eine Webseite von LS IT & Media oder eine elektronische Plattform erfolgt, gilt: Die dargestellten Angebote stellen kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit Mausklick auf den die Bestellung abschließenden Button unterbreitet der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot. Nach Eingang des Angebots des Kunden erfolgt der Vertragsabschluss hinsichtlich der bestellten Leistung mit der Annahme der Bestellung von LS IT & Media durch ausdrücklich erklärte Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistung bzw. Produktbereitstellung.

6.4        Sofern die Bestellung über E-Mail, Fax oder Telefon zu Stande kommt, gilt: Der auf der Webseite von LS IT & Media dargestellte oder in sonstiger Form (z.B. E-Mail) übermittelte Leistungskatalog stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Vertragsabschluss hinsichtlich der bestellten Leistung erfolgt mit der Annahme der Bestellung von LS IT & Media durch ausdrücklich erklärte Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistung bzw. Produktbereitstellung.

 

7            Nutzungsrechte

7.1        Soweit keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vereinbart ist, räumt LS IT & Media dem Kunden jeweils zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Überlassung eines Werkes das nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte und dauerhafte Recht ein, die Software/Leistungen vertragsgemäß für eigene Zwecke zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden. Für jede weitere, nicht notwendige Kopie oder Virtualisierung benötigt der Kunde ein separates Nutzungsrecht.

7.2        Bei Mietleistungen von LS IT & Media gilt als Ausnahme zu Ziffer 7.1, dass lediglich ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht gewährt wird.

7.3        Die in der Software etwaig enthaltenen Copyright- Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.

7.4        Soweit u.a. Open Source Software Gegenstand einer Lieferung/Leistung ist, überträgt LS IT & Media in der Regel keinerlei Nutzungsrechte an derselben. Es gelten insoweit die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open Source Software, die LS IT & Media im Falle der Zurverfügungstellung mitliefert.

7.5        Im Fall der Lieferung bzw. zur Verfügungstellung von Software Dritter gelten ergänzend die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers bzw. des Dritten.

7.6        Die Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller oder der Dritten gelten ausschließlich für die Leistung und die Software Dritter, in diesem Fall vorrangig vor diesen AGB. Der Kunde erhält die Software Dritter oder Leistungen Dritter entsprechend der veröffentlichten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Herstellers für die Software.

7.7        Für die Nutzung von Software müssen die von LS IT & Media oder vom Softwarehersteller veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich. Dies unabhängig davon, ob auf die Lizenzbedingungen und Hinweise zu den Systemvoraussetzungen ausdrücklich Bezug genommen wird oder ob diese den Vertragsunterlagen beigefügt sind.

7.8        Die Anfertigung einer Sicherungskopie und die Vervielfältigung im Rahmen der üblichen Datensicherungen in angemessener Anzahl durch den Kunden sind erlaubt. Sonstige Vervielfältigungen sind unzulässig. Eine Dekompilierung im Rahmen des § 69e UrhG bleibt gestattet. Die Rechte des Kunden aus §§ 69 d Abs. 2 und 3 UrhG bleiben ebenfalls unberührt.

7.9        Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung der Anwendungsdokumentation ist vorbehaltlich und unter Berücksichtigung der Rechte des Kunden aus §§ 69c Nr. 2, 69 e UrhG (soweit die Dokumentation in die Software integriert ist) nicht gestattet.

7.10      An Entwürfen, Modellen, Skizzen u. ä. Arbeiten von LS IT & Media, die der Erarbeitung des endgültigen Projekts dienen oder während der Ausführung der vertragsgemäßen Pflegearbeiten entstehen, werden dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Wünscht der Kunde eine Nutzung von Konzepten und Ideen aus der Entwurfsphase, bedarf es für die Einräumung von Nutzungsrechten einer gesonderten Vereinbarung.

7.11      In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene bzw. zur Verfügung gestellte Software außerhalb des Vertragszwecks zu vervielfältigen, zu vermieten oder in sonstiger Weise weiter- bzw. unterzulizensieren, sie öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

7.12      Dem Kunden ist es nicht erlaubt, Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Im Hinblick auf die interne Nutzung beim Kunden gelten die jeweils im Angebot etwaig erwähnten Beschränkungen bzw. Lizenzbeschreibungen.

7.13      Nutzt der Kunde die erworbene Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die gestattete Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so ist er auf Aufforderung von LS IT & Media verpflichtet, unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte zu erwerben. Das Recht von LS IT & Media, die ihr zustehenden Rechte, insbesondere auf Schadensersatz und Unterlassung, geltend zu machen, bleiben davon unberührt.

7.14      LS IT & Media kann bei Bedarf einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mandatieren, um die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrags durch den Kunden nach vorheriger angemessener Ankündigung zu üblichen Geschäftszeiten auditieren zu lassen. Der Kunde wird bei der Durchführung des Audits in angemessener Weise und ohne Vergütung unterstützen.

Das Auditrecht beinhaltet das Recht des Wirtschaftsprüfers auf Zugang zu den Geschäftsräumen und Zugriff auf die EDV-Systeme, in denen die relevanten Aufzeichnungen/Produkte vorgehalten werden, vorausgesetzt, dass (a) sich die Wirtschaftsprüfer an die anwendbaren Regeln für Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie allgemeine Sicherheitsregeln für die Geschäftsräume halten und (b) die Wirtschaftsprüfer eine angemessene Vertraulichkeitsverpflichtung übernehmen.

 

8            Mitwirkungspflichten des Kunden, Abnahme

8.1        Wünsche und Vorgaben des Kunden, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen und zwischen den Parteien vereinbart worden sind, bedürfen stets mindestens der Textform (z.B. E-Mail).

8.2        Der Kunde wird die Vertragsgegenstände unverzüglich nach Überlassung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit sowie Funktionstauglichkeit. Der Kunde ist verpflichtet, seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachzukommen.

8.3        Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen LS IT & Media unverzüglich in Textform mitgeteilt werden. Die Mängelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten.

8.4        Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten.

8.5        Der Kunde wird LS IT & Media in angemessenem Umfang bei der Erfüllung der Leistung auf eigene Kosten unterstützen. Er wird Änderungen der Betriebsbedingungen sowie sonstiger, für die Erbringung der Leistung wesentlicher Umstände rechtzeitig an LS IT & Media mitteilen.

8.6        Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um eine Hauptpflicht des Kunden.

8.7        Sofern LS IT & Media Leistungen und Produkte seitens Dritter im eigenen Namen für den Kunden beauftragen soll, wird dies erst nach Zahlungseingang des Kunden bei LS IT & Media erfolgen.

8.8        Der Kunde wird auf Anforderung durch LS IT & Media oder soweit für ihn erkennbar erforderlich, insbesondere während der Vertragslaufzeit in Textform einen Verantwortlichen benennen, der alle für die Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt.

8.9        LS IT & Media zeigt die Abnahmebereitschaft von vereinbarten Werkleistungen z.B. durch Übergabe an den Kunden an.

8.10      Der Kunde wird die Vertragsgegenstände nach Übergabe unverzüglich daraufhin untersuchen und testen, ob diese im Wesentlichen im Rahmen einer Abnahme vertragsgemäß sind. Etwaige Mängel wird der Kunde LS IT & Media umgehend mitteilen.

8.11      Entsprechen die Vertragsgegenstände im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen, erklärt der Kunde, soweit gesetzlich vorgesehen, die Abnahme. Diese Erklärung erfolgt mindestens in Textform durch einen Freigabevermerk.

8.12      Geht innerhalb von 3 Wochen nach Übergabe der Vertragsgegenstände keine detaillierte schriftliche Mängelrüge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.

8.13      Für Mängel, die dem Kunden bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären oder die sonst fahrlässig dem Kunden nicht bekannt wurden oder die vom Kunden nicht gemeldet wurden, stehen dem Kunden die Rechte aus der Mängelgewährleistung nicht zu.

 

9            Cloud Produkte

9.1        Der Kunde sichert zu, dass er keine Inhalte auf von LS IT & Media zur Verfügung gestellten Cloud-Produkten oder Servern speichert oder darüber überträgt, die (i) gesetzeswidrig, pornographisch, obszön, anstößig, belästigend, rassistisch oder ethnisch diskriminierend, schädlich, bedrohlich, diffamierend oder anderweitig diskriminierend sind, (ii) illegale Handlungen begünstigen oder fördern, (iii) geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen oder (iv) anderweitig unangemessen sind („verbotene Inhalte“).

9.2        Der Kunde erkennt an, dass LS IT & Media keine Kontrolle über vom Kunden gespeicherte oder übertragene Inhalte hat und derartige Inhalte nicht überwacht. LS IT & Media behält sich das Recht vor, derartige Inhalte, die nach berechtigter Annahme von LS IT & Media als verbotene Inhalte eingestuft werden können, unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung zu entfernen. Der Kunde entschädigt und hält LS IT & Media schadlos gegenüber sämtlichen Schäden, Verlusten und Aufwendungen, die sich infolge von Klagen oder Ansprüchen Dritter gegen die Inhalte des Kunden ergeben.

 

10         Change Request

10.1      Beide Vertragspartner sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen oder fachliche Feinspezifikationen zu beraten und zu verhandeln.

10.2      Soweit der Kunde über den vereinbarten Umfang hinausgehende Änderungen wünscht, wird LS IT & Media, gegen Vergütung auf Zeit- und Materialbasis tätig. LS IT & Media wird den dabei entstehenden Aufwand prüfen, sowie ob die gewünschte Änderung durchführbar ist und den Kunden dann darüber informieren, welche Änderungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Kosten und des Zeitplans voraussichtlich ergeben. Soweit möglich und notwendig, wird LS IT & Media auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat.

10.3      Wird über ein Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Parteien, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen, das Projekt entsprechend in der bisher aktuellen Version realisieren.

10.4      Änderungsverlangen bedürfen der Textform, können auch von LS IT & Media per E-Mail bestätigt werden.

 

11         Mangelhaftung

11.1      LS IT & Media gewährleistet, dass sämtliche Leistungen nicht mit Sach- und/oder Rechtsmängeln gemäß BGB behaftet sind.

11.2      Die vorbenannte Mängelhaftung bezieht sich nicht auf etwaige eingesetzte Open Source Software, da hier auch keine Nutzungsrechte von LS IT & Media übertragen werden. Eine Haftung von LS IT & Media für Sach- und/oder Rechtsmängel ist demnach aufgrund der spezifischen Natur von Open Source Software ausgeschlossen.

11.3      Im Fall eines Mangels nach Ziffer 11.1 wird LS IT & Media innerhalb eines angemessenen Zeitraums gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe folgender Regelungen kostenlos nacherfüllen.

11.4      Die Nacherfüllung kann nach Wahl von LS IT & Media entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung vorgenommen werden. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann LS IT & Media nach eigener Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass LS IT & Media zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrags ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder einen neuen Programmstand liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

11.5      Die Mängelbeseitigung durch LS IT & Media kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden oder durch Lieferung einer Umgehungslösung erfolgen.

11.6      LS IT & Media trägt bei berechtigter Mangelrüge die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen.

11.7      Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der LS IT & Media dadurch entsteht, dass Produkte vom Kunden an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht wurden, trägt der Kunde.

11.8      Stellt sich heraus, dass die Mangelrüge unberechtigt war, kann LS IT & Media den ihr entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.

11.9      Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht die Anzahl der Nacherfüllungsversuche LS IT & Media während der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

11.10    Das Recht zum Rücktritt aus Liefer- oder Werkverträgen und der Anspruch auf Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln.

11.11    Hat LS IT & Media einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.

11.12    Ansprüche wegen eines Mangels (einschließlich bei Dokumentation) verjähren in einem Jahr nach Lieferung. Ziffer 12 gilt entsprechend.

11.13    Bietet LS IT & Media dem Kunden zur Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln neue Programmteile, insbesondere Patches, Bugfixes, Updates, Upgrades, neue Releases, neue Versionen etc. an, so hat der Kunde diese zu übernehmen.

11.14    Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Produkte verändert hat oder durch Dritte verändern ließ oder mit anderen als den gegebenen Produkten verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag, bzw. bei Mietleistungen die Änderungen keine für LS IT & Media unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.

11.15    Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

11.16    Eine Kündigung des Kunden bei Mietleistungen gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn LS IT & Media ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Ziffer 11.10 gilt entsprechend.

11.17    Zwingende vom Gesetz vorgesehene unbeschränkte Haftung von LS IT & Media und Ziffer 12 (Haftung) dieses Vertrages bleiben von diesen Regelungen unter Ziff. 11. unberührt.

 

12         Haftung

12.1      Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von LS IT & Media, von gesetzlichen Vertretern oder von Erfüllungsgehilfen von LS IT & Media beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist.

12.2      Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten“).

12.3      Dieser Haftungsausschluss, sowie weitere Haftungsbegrenzungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.

12.4      Sofern die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfacher Fahrlässigkeit von LS IT & Media, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten von LS IT & Media beruht, oder wenn die Verletzung auf einfacher oder grober Fahrlässigkeit von sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht, ist die Haftung von LS IT & Media auf die Schadenssumme beschränkt, die von LS IT & Media bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch war.

12.5      Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass ein Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, und zwar durch ein Ausweichverfahren, Datensicherung, Störungsdiagnose usw. Der Kunde ist verpflichtet, etwaigen Datenverlust vorzubeugen und regelmäßige und ordnungsgemäße Datensicherung vorzunehmen.

Bei Datenverlust haftet LS IT & Media allein in Höhe der Wiederherstellungskosten der Datensicherung. Ziffer 12.5 findet keine Anwendung, wenn die Datensicherung als Hauptleistung von LS IT & Media vereinbart wurde.

12.6      Bereitgestellte und / oder gelieferte Software und Services sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht zum Gebrauch in Verbindung mit Kernkraftwerken, der Luftfahrt, dem öffentlichen Verkehrswesen oder medizinischen Anwendungen oder anderen, grundsätzlich gefährlichen Anwendungen vorgesehen, die Tod, Körperverletzungen, katastrophale Schäden oder Massenvernichtungen bewirken könnten. Der Kunde bestätigt, dass LS IT & Media in keinem Fall für Schäden als Folge des Gebrauchs der Software in diesen Umgebungen haftet.

12.7      Sofern der Kunde mit LS IT & Media die Bereitstellung und Durchführung von Updates von Drittsoftware vereinbart hat, ist ihm bewusst, dass die Fehlerfreiheit der Sicherheitsupdates, die Sinnhaftigkeit der Risiko-Klassifizierung sowie die Kompatibilitätseinschätzung mit der zu aktualisierenden Software allein in der Verantwortung des jeweiligen Herstellers liegt. Dem Kunden ist bewusst, dass Sicherheitsaktualisierungen Veränderungen an der installierten Software vornehmen, um die Sicherheit oder Stabilität zu verbessern. Bei diesen Veränderungen kann es zu Problemen kommen, die die Lauffähigkeit des Systems negativ beeinflussen. Für Folgeschäden aus diesem Umstand übernimmt LS IT & Media keine Haftung. Dem Kunden ist bewusst, dass vorherige Installationen auf Testsystemen die Risiken beschränken können.

12.8      Der Kunde stellt LS IT & Media von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen LS IT & Media wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden schuldhaft verursachte unberechtigte Nutzung von Leistungen von LS IT & Media geltend machen. Der Kunde übernimmt alle LS IT & Media, aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter, entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von LS IT & Media bleiben unberührt. Der Kunde teilt LS IT & Media ab Kenntnis die Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen mit.

12.9      Der Kunde wird bei berechtigter Inanspruchnahme durch Dritte gemäß Ziffer 12.8 die gegenständlichen Leistungen nicht mehr nutzen.

12.10    Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten ebenfalls zugunsten der Lieferanten, Reseller, Partner oder deren jeweiligen Zweigstellen des Anbieters sowie der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

13         Verschwiegenheit

13.1      Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen unbeschränkten Zeitraum nach Beendigung dieser Vereinbarung über alle im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren.

13.2      Diese Verschwiegenheitsregelung gilt nicht für Informationen, die einer Partei bereits vor Mitteilung durch die andere Partei in rechtlich zulässiger Weise bekannt waren oder die offenkundig sind.

13.3      Ist eine Partei zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch den Beschluss eines Gerichts, der Anordnung einer Behörde oder sonstigen Einrichtung oder gesetzlich dazu verpflichtet, werden sich die Parteien vor Offenlegung, soweit tunlich, abstimmen, und es wird nur der Teil der vertraulichen Informationen offengelegt, der offengelegt werden muss.

 

14         Allgemeine Servicebedingungen

14.1      Die nachfolgenden Bedingungen gelten bei Serviceleistungen für ein im Rahmen eines Servicevertrages definiertes IT-System des Kunden.

14.2      Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass PCs, Server und Netzwerkausrüstung einschließlich Router, Switches, Backup-Geräte und Medien in den ersten 11 Monaten nach Vertragsabschluss weniger als 5 Jahre alt sind oder in den ersten 11 Monaten nach Vertragsabschluss 5 Jahre alt werden.  Server müssen nach Erreichen des Alters von 5 Jahren durch den Kunden ersetzt werden. Die Kosten für die Ersatzinstallation werden außerhalb eines etwaigen monatlichen Vergütungsbetrages zum jeweiligen Stundensatz von LS IT & Media oder nach separater Vereinbarung in Rechnung gestellt. Server müssen durch eine aktive Hardware-Garantie abgedeckt sein.

14.3      PCs und Laptops/Desktops/Macs, die älter als 5 Jahre sind und ausfallen, müssen vom Kunden durch ein neues Gerät ersetzt werden. Arbeiten zur Wiederherstellung oder zum Austausch von Geräten, die älter als 5 Jahre sind, werden als zusätzliche Kosten oder nach separater Vereinbarung in Rechnung gestellt, auch wenn ein Servicevertrag besteht. Auf Basis der Experteneinschätzung von LS IT & Media müssen ggf. auch Geräte, die noch keine 5 Jahre alt sind, vom Kunden durch neuere Geräte ersetzt werden.

14.4      Auf allen Servern, Desktop-PCs und Notebooks/Laptops mit Microsoft Windows- oder Apple-Betriebssystemen muss ein Betriebssystem laufen, das von Microsoft oder Apple unterstützt wird und bei denen der Support voraussichtlich 12 Monate oder länger mit den neuesten Service Packs und kritischen Updates weitergeführt wird. Wenn Microsoft oder Apple den Support eines Betriebssystems einstellen, muss der Kunde sein Betriebssystem aktualisieren oder es von jedem Zugriff auf das Netzwerk ausschließen.

14.5      Verfügt ein Kunde über unternehmensspezifische Software, die in seinem IT-System installiert ist, ist der Kunde dafür verantwortlich, die Installation, die Schulung und den kontinuierlichen technischen Support vom Softwareanbieter zu erhalten. LS IT & Media-Techniker sind in der Lage, je nach Vereinbarung beim Support zu helfen, aber sie sind nicht Experten für alle Software-Anwendungen und verlassen sich darauf, dass der Software-Hersteller auf Kosten des Kunden den Support für die Software übernimmt.

14.6      Jede in der Leistung vereinbarte Server- und Desktop-Software muss original, lizenziert und von den Herstellern unterstützt sein.

14.7      Sofern seitens der Parteien keine anderweitige Vereinbarung besteht, muss das Netzwerk des Kunden über eine lizenzierte, herstellergestützte, serverbasierte Backup-Lösung verfügen, die überwacht werden kann und Benachrichtigungen über Fehlschläge und Erfolge von Aufträgen senden kann.

14.8      Sofern seitens der Parteien keine anderweitige Vereinbarung besteht, muss das Netzwerk des Kunden über eine lizenzierte, vom Hersteller unterstützte Hardware-Firewall zwischen dem internen Netzwerk und dem Internet verfügen.

14.9      Einem Netzwerkgerät muss eine externe statische IP-Adresse zugewiesen sein, die den VPN-Zugriff ermöglicht.

 

15         Monitoring

15.1      Die Bearbeitung von automatisierten und nicht automatisierten Monitoringmeldungen erfolgt je nach Vereinbarung im Rahmen der Servicezeiten.

15.2      Der Einsatz der Monitoringsoftware wird durch LS IT & Media so erfolgen, dass die Datensicherheit und der Datenfluss im Kommunikationsnetz des Kunden nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Gefährden vom Kunden installierte Programme, Skripte und Ähnliches den Betrieb des Kommunikationsnetzes des Kunden oder die Sicherheit und Integrität anderer Geräte, so kann LS IT & Media die Anbindung des IT-Systems an das Kommunikationsnetz und das Rechenzentrum ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend ein-stellen. Um eine Überwachung sicherstellen zu können, ist der Kunde verpflichtet, eine ausreichende Internetverbindung zur Verfügung zu stellen.

15.3      Das Monitoring ersetzt keine Datensicherung, keinen Virenscanner oder die regelmäßige Pflege und Wartung der Hardware und dessen Programme. Seitens LS IT & Media wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Klimatisierung und Belüftung eines Servers, die Reinigung der Lüftung zur Befreiung von Staub und alle anderen hardwaremäßig notwendigen Maßnahmen zur Betriebserhaltung durch den Kunden durchgeführt werden müssen, sofern keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung vorliegt. Gleiches gilt für Datenbankkonsistenzchecks, Datenrücksicherung von externen Datenträgern und alle anderen notwendigen Maßnahmen, um die softwaremäßige Betriebsbereitschaft der IT-Systeme zu erhalten. Das Monitoring liefert Zustandsberichte und Alarmierungen. Die Umsetzung von Problemlösungen ist nicht Bestandteil der Leistung.

 

16         Update-Service

16.1      Die Installation der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Software und die Pflege von Erweiterungen, Ergänzungen, Schnittstellen, Scripting oder sonstigen Weiterentwicklungen, die seitens LS IT & Media oder des Kunden vorgenommen wurden, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, soweit nicht explizit schriftlich anders vereinbart, und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Inanspruchnahme erfolgt eine gesonderte Berechnung auf der Basis der aktuellen Preisliste der LS IT & Media.

16.2      Die Software-Aktualisierungen werden ausschließlich für Software erbracht, für die eine entsprechende Softwarelizenz vom jeweiligen Hersteller rechtmäßig erworben wurde.

16.3      Zur Leistung ist LS IT & Media nur dann verpflichtet, wenn der Kunde die jeweils neueste und freigegebene Fassung der Software sowie die jeweils freigegebene und für die konkrete Konstellation und Systemumgebung empfohlene Fassung erforderlicher systemnaher Software einsetzt.

 

17         Fehlerbearbeitungen

17.1      Die Pflege wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht und so, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit der Nutzer orientiert.

17.2      LS IT & Media übernimmt je nach Vereinbarung die Fehlerbearbeitung für die Vertragsgegenstände. Die Leistungen werden nur in Bezug auf die zuletzt an den Kunden übergebenen oder eingesetzten Version erbracht. LS IT & Media bearbeitet Fehler innerhalb einer angemessenen Frist. Etwaige feste Interventionszeiten (SLA) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Auftretende Fehler sind durch den Kunden in für LS IT & Media möglichst nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und in Textform oder per angebotener Hotline mitzuteilen.

17.3      Soweit nicht anders vereinbart, ist LS IT & Media nicht verpflichtet, Serviceleistungen für Komponenten des IT-Systems zu erbringen, soweit diese vom Herstellersupport abhängen und der Hersteller diesen Support nicht mehr allgemein anbietet.

17.4      LS IT & Media erbringt die Fehlerbearbeitung nach seiner Wahl vor Ort oder per Fernwartung bzw. durch Neulieferung oder Reparatur. Die LS IT & Media ist berechtigt, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung gemäß Ziffer 11 zu nutzen.

17.5      Während der Fehlerbeseitigung kann LS IT & Media verlangen, dass der Kunde im Bedarfsfall einen kompetenten Mitarbeiter zur Seite stellt, der Auskunft über das Gesamtsystem bei dem Kunden und die Verwendung der Vertragssoftware sowie den geltend gemachten Fehler geben kann und Testläufe durchführen kann.

17.6      Der Kunde wird im Bedarfsfall LS IT & Media und seinen Mitarbeitern Zugang zu den Räumen, Maschinen und zur Vertragssoftware mindestens während der normalen Bürozeiten, nach vorheriger Vereinbarung, gewähren und erforderliche Rechnerzeiten zur Verfügung stellen.

 

18         Vorbeugende Supportmaßnahmen

18.1      Zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des IT-Systems oder von Systemkomponenten gehören alle zur Vermeidung zukünftiger Störungen z.B. in einem Wartungskonzept vereinbarten Maßnahmen von LS IT & Media. Dies umfasst z.B. Beratungen zur Optimierung des IT-Systems und den regelmäßigen Austausch von Verschleißteilen und den Austausch von Hardware des IT-Systems rechtzeitig vor Ende ihres Lebenszyklus.

18.2      LS IT & Media kann angemessene Maßnahmen für das IT-System des Kunden zur Wahrung der IT-Sicherheit und zur Optimierung des IT-Systems je nach Vereinbarung im Rahmen eines vereinbarten monatlichen Kontingents oder nach tatsächlichem Aufwand vornehmen. LS IT & Media wird den Kunden auf Anfrage über Maßnahmen informieren.

18.3      Bei Maßnahmen, die Kosten seitens Dritter auslösen, wird LS IT & Media den Kunden einen Vorabvorschlag unterbreiten und diese erst nach Zustimmung des Kunden vornehmen. Es gilt Ziffer 8.7.

 

19         Fernwartung

19.1      Um IT-Probleme aus der Ferne schnell lösen zu können, nutzt LS IT & Media Fernwartungslösungen. Bei Vereinbarung über einen Remote-Zugang ist der Kunde für die Ermöglichung des Zugangs verantwortlich und trägt die Verbindungskosten. Der Remote-Zugriff erfolgt regelmäßig innerhalb der Servicezeit. Der Kunde erlaubt unbeaufsichtigte, protokollierte angemessene Fernzugriffe, soweit keine anderweitige Vereinbarung besteht.

19.2      Fernzugriff bedeutet, dass ein Techniker von LS IT & Media über eine Internetverbindung auf die Geräte des Kunden zugreift. Dazu wird eine Fernzugriffssoftware verwendet, mit welcher eine Maus- und Tastatursteuerung der aktuell angemeldeten Benutzersitzung erfolgt. Dabei wird der Bildschirminhalt an das Technikergerät übertragen. Weiterhin ist ein Zugriff auf Systemebene wie bspw. Systemregistrierung, Dateisystem, Dienste und Kommandozeile im Hintergrund möglich, ohne den Benutzer zu stören.

19.3      Der Fernzugriff ist in jedem Falle kostenpflichtig, sofern er nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung enthalten ist und wird nach der aktuellen Service-Preisliste bzw. dem Angebot abgerechnet bzw. gegen bestehende Vereinbarungen verrechnet.

19.4      Sollte eine Problemlösung durch Remote-Zugriff nicht möglich sein, weil der Zugriff von dem Kunden nicht sichergestellt werden konnte, so erfolgt im Notfall nach Wahl von LS IT & Media ein erforderlicher Vor-Ort-Einsatz im Rahmen einer gesonderten Vergütungsabrechnung.

 

20         Telefon Hotline

20.1      Sofern vereinbart stellt LS IT & Media eine Telefon Hotline für Beratungsleistungen in der Servicezeit zur Verfügung. Außerhalb der Servicezeit kann der Kunden auf eine kurzfristige andere Kontaktmöglichkeit verwiesen werden (z.B. Notfall-Handy).

20.2      LS IT & Media wird IT-System -bezogene Fragen von Seiten des Kunden im Rahmen der Supportleistungen, wenn möglich, unverzüglich beantworten. Ist eine weitergehende Recherche erforderlich, kann LS IT & Media diese Recherche durchführen und die Fragen dann in angemessener Zeit schriftlich oder mündlich beantworten. Eine Problemlösung ist jedoch nicht geschuldet, ebenso wenig eine allgemeine Einweisung oder Schulung in der Anwendung der unterstützten Produkte.

 

21         Datenschutz

21.1      Bei der Leistung (insbesondere Wartung und Pflege von IT-Systemen) im Auftrag, sofern ein Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden nicht ausgeschlossen werden kann, ist der Kunde für die Einhaltung der datenschutzgesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Er hat sich von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei LS IT & Media zu überzeugen. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung von LS IT & Media in der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Fassung.

21.2      Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich und hat alle technischen und organisatorischen Maßnahmen selbst zu treffen, die erforderlich sind, Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. LS IT & Media weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Support- oder Wartungs- bzw. Fernwartungsmaßnahme (z.B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversion) erforderlich ist. Der Kunde wird unverzüglich nach jeder wesentlichen Hard- und Softwareänderung, Installation, Mängelbeseitigungsarbeit, Wartungsarbeit oder sonstigem Eingriff von LS IT & Media am IT-System eine Überprüfung selbst durchführen und dokumentieren oder beauftragen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung (Prüfung der gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Wiederherstellbarkeit) noch gegeben ist und das Ergebnis dokumentieren.

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass mit einer zuverlässigen, zeitnahen und umfassenden Datenroutine die Datensicherung gewährleistet wird und bei Datenverlust sämtliche Möglichkeiten der Datenrekonstruktion genutzt werden.

 

22         Vertragsbeendigung

22.1      Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. für den Fall, dass ein Insolvenzantrag bei dem zuständigen Gericht gestellt wird oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit droht, so kann LS IT & Media nach ihrer Wahl von etwaig geschlossenen Verträgen zurücktreten bzw. Leistungen einstellen.

22.2      Sofern zwischen den Vertragsparteien ein Dauerschuldverhältnis vereinbart ist, kann dieses von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern keine anderweitigen Kündigungsregelungen getroffen wurden. In gegenseitigem Einvernehmen kann ein Dauerschuldverhältnis jederzeit sofort gekündigt werden.

22.3      Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

22.4      Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

22.5      Mit Vertragsbeendigung bzw. bei ungültigem Vertrag wird der Kunde die Nutzung von Vertragsprodukten im Rahmen von Mietleistungen einstellen und sämtliche bei ihm vorhandenen lizenzierten Produkte und Kopien hiervon vernichten und LS IT & Media dies auf Anfrage bestätigen.

 

23         Schlussbestimmungen

23.1      Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Abweichungen von dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung vom Erfordernis der Schriftform.

23.2      Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages und die sich anschließenden zwölf Monate, Mitarbeiter der LS IT & Media nicht aktiv abzuwerben oder abwerben zu lassen.

23.3      Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

23.4      Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung etwa entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von LS IT & Media.

23.5      Vertragssprache ist deutsch. Bei verschiedenen Sprachfassungen ist allein der deutsche Text dieser Bedingungen maßgeblich.

Schnellhilfe

Bei Problemen mit Ihrem Computer können Sie ganz einfach das Tool zur Fernwartung herunterladen:

Bei weiteren Fragen oder Schwierigkeiten können Sie sich per Telefon oder Mail an unseren Support wenden:

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